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AGB · RÄDERWERK

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Auftragsbeziehung zwischen Räderwerk, Marktgasse 15, 4500 Solothurn («Auftragnehmer») und Personen, die Uhrenservice- oder Restaurierungsleistungen in Anspruch nehmen («Auftraggeber»). Mit der Erteilung eines Auftrags stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

Gültig ab: 1. März 2026 · Letzte Änderung: 1. März 2026

INHALTSVERZEICHNIS

§ 01

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

  • «Auftragnehmer» bezeichnet Räderwerk, Marktgasse 15, 4500 Solothurn.
  • «Auftraggeber» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die einen Serviceauftrag erteilt.
  • «Leistung» bezeichnet den vereinbarten Uhrenservice, die Revision oder Restaurierung.
  • «Zeitmesser» bezeichnet das zur Bearbeitung übergebene Objekt (Armbanduhr, Taschenuhr o. Ä.).
  • «Kostenvoranschlag» bezeichnet das schriftliche Angebot des Auftragnehmers vor Leistungsbeginn.
§ 02

GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für alle Service-, Reparatur- und Restaurierungsaufträge sowie für Anfragen über die Website raederwerk.info.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 03

AUFTRAGSERTEILUNG

  1. Aufträge kommen durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung des Kostenvoranschlags zustande.
  2. Der Auftragnehmer erstellt nach Eingang des Zeitmessers einen Befundbericht und einen Kostenvoranschlag.
  3. Ohne Zustimmung des Auftraggebers werden keine Leistungen erbracht, die den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen.
  4. Lehnt der Auftraggeber den Kostenvoranschlag ab, wird der Zeitmesser ohne Durchführung von Arbeiten zurückgegeben. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 für Befund und Rückversand kann anfallen.
  5. Anfragen über das Kontaktformular gelten als unverbindliche Interessensbekundung, nicht als Auftragserteilung.
§ 04

LEISTUNGSUMFANG

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich bestätigten Kostenvoranschlag. Er umfasst je nach Auftrag:

  • Quarzwerk-Austausch: Ausbau, Beschaffung, Einbau, Justierung, Batterie
  • Chronograph-Service: vollständige Demontage, Reinigung, Schmierung, Funktionsprüfung
  • Erbstück-Restaurierung: Zustandsbeurteilung, Überhohlung, Gehäuse- und Zifferblattkonservierung, Dokumentation

Nicht im Angebot enthaltene Arbeiten werden dem Auftraggeber vorgängig mitgeteilt und bedürfen gesonderter Genehmigung.

§ 05

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Gültige Preisrichtlinien: Quarzwerk-Austausch ab CHF 280, Chronograph-Service ab CHF 750, Erbstück-Restaurierung ab CHF 1'250.
  3. Endpreise können je nach tatsächlichem Aufwand und Teilebeschaffung vom Richtwert abweichen, wenn dies im Kostenvoranschlag kommuniziert wurde.
  4. Zahlung ist bei Abholung oder vor Rückversand fällig — bar, per Karte oder Banküberweisung.
  5. Bei Aufträgen über CHF 500 kann eine Anzahlung von bis zu 30 % verlangt werden.
  6. Nicht abgeholte Zeitmesser nach 60 Tagen können eingelagert werden; Lagergebühren können anfallen.
§ 06

LIEFERFRISTEN UND TERMINE

  • Quarzwerk-Austausch: voraussichtlich 3–5 Werktage nach Auftragsbestätigung
  • Chronograph-Service: voraussichtlich 12–18 Werktage
  • Erbstück-Restaurierung: 4–10 Wochen je nach Umfang und Teilverfügbarkeit

Angaben zu Bearbeitungszeiten sind Richtwerte. Verzögerungen durch Teilbeschaffung, unvorhergesehene Befunde oder äussere Einflüsse bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen informiert.

§ 07

ÜBERGABE UND ABNAHME

  1. Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber benachrichtigt (Telefon oder E-Mail).
  2. Abholung erfolgt persönlich in der Werkstatt oder per versichertem Rückversand (Kosten trägt der Auftraggeber).
  3. Der Auftraggeber hat den Zeitmesser bei Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen.
  4. Nicht abgerufene Objekte nach 90 Tagen: schriftliche Mahnung, danach können Lagergebühren verrechnet werden.
§ 08

RÜCKGABE UND REKLAMATION

  1. Erkannte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden.
  2. Der Auftragnehmer nimmt berechtigte Reklamationen kostenlos nach und behebt den Mangel.
  3. Mängel, die auf unsachgemässer Handhabung, äussere Einwirkungen oder normale Abnutzung nach Übergabe zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Nachbesserung.
  4. Eine Erstattung des Reparaturpreises ist nur vorgesehen, wenn eine Nachbesserung zweimalig scheitert.
§ 09

EIGENTUM UND HAFTUNG

Der übergebene Zeitmesser verbleibt Eigentum des Auftraggebers. Räderwerk haftet für Schäden am Zeitmesser, die nachweislich durch fahrlässiges Handeln entstanden sind.

  • Für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl Dritter trotz üblicher Sicherheitsmassnahmen oder altersbedingten Materialversagen wird keine Haftung übernommen.
  • Bei Zeitmessern mit hohem Sammlerwert empfehlen wir eine separate Transportversicherung.
  • Die Haftung ist auf den im Kostenvoranschlag festgehaltenen Auftragswert begrenzt.
§ 10

VERTRAULICHKEIT

Informationen über Zeitmesser, deren Herkunft, Schätzwert und Restaurierungsumfang werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Auftragserfüllung notwendig (z. B. Teilbeschaffung bei Spezialisten). Restaurierungsdokumentation und Fotografie verbleiben im internen Archiv und werden ohne Zustimmung nicht veröffentlicht.

§ 11

GEISTIGES EIGENTUM

Alle Inhalte auf raederwerk.info — Texte, Grafiken, Fotos, Logos — sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung oder Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist nicht erlaubt. Restaurierungsprotokolle und technische Befundberichte sind Eigentum von Räderwerk.

§ 12

HÖHERE GEWALT

Bei unvorhersehbaren Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (Naturkatastrophen, Lieferkettenunterbrüche, behördliche Massnahmen) ruhen die Vertragspflichten für die Dauer der Behinderung. Der Auftraggeber wird informiert und kann den Auftrag bei erheblicher Verzögerung ohne Kostenfolge widerrufen.

§ 13

WIDERRUF UND KÜNDIGUNG

  1. Der Auftraggeber kann einen Auftrag jederzeit schriftlich widerrufen, solange noch keine wesentlichen Arbeiten begonnen haben.
  2. Bei laufenden Arbeiten werden die bis zum Widerruf entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  3. Bereits beschaffte Ersatzteile werden zum Einkaufspreis weiterverrechnet.
  4. Räderwerk behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn die Arbeiten technisch nicht vertretbar oder materialmässig nicht durchführbar sind.
§ 14

STREITBEILEGUNG

Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Auftraggebern mit Wohnsitz in der Schweiz ist Solothurn. Bei Verbrauchern gilt ergänzend der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.

Wir bevorzugen eine einvernehmliche Lösung. Wenden Sie sich bei Unklarheiten zuerst schriftlich an [email protected]. Für Verbraucherbeschwerden steht auch der Schlichtungsdienst des Konsumentenforums (kf) zur Verfügung.

§ 15

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  • Räderwerk behält sich Änderungen dieser AGB vor. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung.

Kontakt für rechtliche Anfragen:

[email protected]

Räderwerk, Marktgasse 15, 4500 Solothurn, Schweiz